Unten Findest du unsere Hausordnung 

Für alle die zu Faul sind den Gesamten Text zu lesen hier eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Hausordnung (Alles Untenstehende gilt natürlich Trotzdem)

 

- Respektiere die Anweisungen des Teams.

- Keine (ernsten) Beleidigungen.

- Kein Rassismus, Keine Hetze.

- WICHTIG: Sei einfach kein Arsch!

Immer daran denken: gesunder Menschenverstand hilft, die Jugendcafé Leitung hat Grundsätzlich immer recht und trifft die Entscheidungen.


Hausordnung

§1 Gleichheit:

Alle Besucher des Jugendcafés sind, unabhängig von ihrem Alter oder von anderen Merkmalen untereinander gleichberechtigt.

 

§2 Verhalten im Jugendcafé:

1. Den Anweisungen der Jugendcafé Leitung und dem Team ist Folge zu leisten.

 

2. Alle Besucher des Jugendcafés haben aufeinander Rücksicht zu nehmen und sich so zu verhalten, dass anderen kein Schaden zugefügt wird.

 

3. Gewalttätigkeiten psychischer und physischer Art werden nicht geduldet.

 

4. Im Haus sind Musik und Gesprächston auf einem auch für andere erträglichen Maß zu halten.

 

5. Die Räumlichkeiten sind sauber zu halten. Verpackungen, Essensreste ect. sind im Mülleimer zu entsorgen. Bei versehentlichen Verschmutzungen sind die Jugendcafé Mitarbeiter umgehend zu informieren.

 

6. Die Einrichtung und alle anderen Wertgegenstände des Jugendcafés sind pfleglich zu behandeln.

 

7. Beim Aufenthalt auf dem Außengelände des Jugendcafés ist jegliches Lärmen zu vermeiden, um unnötige Lärmbelästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.

 

8. Der verzehr von selber mitgebrachten Speisen und Getränken ist auf dem Gelände des Jugendcafés untersagt.

 

§3 Schadensersatz, Haftungsansprüche:

1. Schäden aller Art sind vom Verursacher wieder gut zu machen, Verunreinigungen aller Art sind sofort zu beseitigen. Andernfalls werden die anfallenden Reparatur- und Reinigungsmaßnahmen dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 

2. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

 

§4 Alkoholische Getränke:

Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist während den Öffnungszeiten des Jugendcafés untersagt.

 

§5 Rauchverbot:

Rauchen ist auf dem gesamten Gelände der Kirche gänzlich untersagt.

 

§6 Drogen:

Personen, die im Jugendcafé Drogen konsumieren, tauschen und/oder handeln, werden sofort den Räumlichkeiten verwiesen und erhalten Hausverbot. Des weiteren werden die Erziehungsberechtigten, sowie die Polizei in Kenntnis gesetzt.

 

§7 Waffen:

Das mitführen sowie das benutzen von Waffen, Spitzen Gegenständen, Waffen ähnlichen Gegenständen und Anscheinswaffen ist auf dem Gelände des Jugendcafés strengstens untersagt.

 

§8 Jugendschutzgesetz:

Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit sind Bestandteil dieser Hausordnung. Sie sind von allen Besuchern des Jugendcafés ausnahmslos einzuhalten. Ein Auszug dieser Jugendschutzbestimmungen hängt im Jugendcafé aus.

 

Die Hausordnung ist bindend und wird mit dem Betreten des Jugendcafés bzw. dessen Außengeländes anerkannt.

 

Die Jugendcafé Leitung behält sich vor bei nicht Beachtung der Hausordnung bzw. wiederholtem ermahnen die betroffene Person des Jugendcafés zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot zu verhängen.